Alles zum Thema Mutterschutz



Vielleicht kennt ihr das ja auch schon – lange hat man gewartet, sich vielleicht mit diversen Beschwerden und Wehwehchen durch die Schwangerschaft gequält – und nun ist sie da, die Zeit des Mutterschutzes, der totale Umbruch des bisherigen Alltags. Ich weiß, es gibt auch viele Schwangere, die vorher nicht gearbeitet haben bzw. schon früh berufsunfähig zu Hause geblieben sind. Beim Babyyoga und diversen anderen Veranstaltungen wurde ich schon mal erstaunt beäugt, das ich ja noch arbeiten gehen würde. Da bei mir jedoch alles “normal” verlaufen ist, und ich es auch nicht darauf angelegt habe, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, bin ich “erst” jetzt freigestellt.
Und nun ist es soweit… Man kann es sich natürlich wie eine Art Faulenzerurlaub vorstellen und natürlich ist es super, dass man jetzt zwischendurch ein Nickerchen einlegen kann. Andererseits muss man sich psychisch darauf einstellen. Auf einmal muss man seinen ganzen Tag selbst organisieren, sich selbst motivieren und da können schon kleine Erledigungen wie einkaufen gehen sehr anstrengend sein. Ich weiß nicht wie es euch geht, aber das ist meine Erfahrung. Dazu kommt auch noch, das man mehr Zeit hat sich mit der Zukunft zu beschäftigen: kann ich das alles schaffen? Wie kann man sich das nur mit Baby vorstellen? Ich glaube man kann es nicht. Ich stelle mir das wie einen neuen Job vor: man versucht, es sich vorzustellen und sich darauf vorzubereiten – aber wie es wirklich sein wird und was für einen persönlich am wichtigsten wird, kann man erst feststellen, wenn man es selbst erlebt hat. Hier nun ein paar Infos zum

Mutterschutz


Mutterschutzgesetz und Infos vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (was für ein Ministerium – haha); Link zu den “harten Fakten”.
Wenn ihr, so wie ich, in der Privatwirtschaft (mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag) arbeitet, sind folgende Punkte wichtig:
  • der Mutterschutz, also die Zeit, in der man vom Beruf freigestellt ist, beginnt 6 Wochen vor dem errechnetem Geburtstermin, und endet (bei normalen Einlingsgeburten) 8 Wochen nach dem Geburtstermin
  • in dieser Zeit bekommt man das normale Gehalt weitergezahlt, nur sinnigerweise von zwei verschiedenen Stellen:
  1. Die Krankenkasse – bezahlt ein Tagegeld von sage und schreibe 13 Euro pro Tag, das sind also im Monat satte 390,- Euro. Ich sage das jetzt so süffisant, weil meine Krankenkasse, die Barmer GEK, damit noch großartig Werbung macht obwohl das ganze gesetzlich vorgeschrieben ist. Natürlich bekommt man das nicht einfach so, man muss es beantragen. Den Antrag bekommt ihr logischerweise eurer Krankenkasse. Für den Antrag braucht ihr noch einmal eine Bestätigung des vorläufigen Entbindungstermins, den könnt ihr vom Arzt oder von der Hebamme bekommen. WICHTIG Die Bestätigung unbedingt 7 Wochen vor errechnetem Geburtstermin einreichen. Sowohl Arzt als auch Hebamme benötigen dafür eure Versicherungsdaten und die Anschrift eures Arbeitgebers. Von der Barmer habe ich übrigens nichts Schriftliches bekommen, was mich etwas gewundert hat. Sie haben einmal bei mir angerufen, um mir zu sagen, das mit dem Antrag alles in Ordnung geht. Später hatte ich dann die Überweisung auf meinem Konto.
  2. Den Rest eures Gehalts, wenn ihr denn mehr verdient, muss euer Arbeitgeber dazuschießen. Die Buchhaltung unserer Firma sagte dazu, dass sie keine Unterlagen brauchen, da sie von der Krankenkasse Bescheid bekommen. Sicherheitshalber kann man ja eine Kopie der ET-Bescheinigung von Hebamme/Arzt einreichen.
PS. Was übrigens ganz nett ist ist, dass die Zeit des Mutterschutzes zum Urlaubsanspruch gerechnet wird. Das heist, es gilt als Arbeitszeit und man bekommt für diese Zeit den normalen Urlaub anerkannt. Den kann man ja dann vor oder nach der Berufspause nehmen (er verfällt nicht in den sonst üblichen Zeiten).

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